Sie finden eine Übersicht über Zulassungsvoraussetzungen auf der Website des Landesprüfungsamts. Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin kann keine unverbindlichen Anfragen von Interessenten zu Zulassungsvoraussetzungen bearbeiten.
Der Zugang zur Ausblidung ist nur für Studierende möglich, die vor dem 01.09.2020 ihr Studium aufgenommen haben. Die Übergangsregelungen in § 27 des neuen Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) ermöglichen den Abschluss der Ausbildungen nach altem Recht bis zum 01.09.2032.
Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten:
- ein im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule erlangter Diplom- oder Masterabschluss im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt,
- Diplom- oder Masterabschluss in den Studiengängen Pädagogik und Sozialpädagogik
- Masterabschlüsse in Erziehungs- oder Bildungswissenschaften und Soziale Arbeit
- Bachelorabschluss Soziale Arbeit mit Schwerpunkt Beratung und Familie
Darüber hinaus wird ein Auswahlverfahren durch das Institut durchgeführt, welches die persönliche Eignung und Motivation der Kandidaten prüft.
Weitere Informationen zur Zualssung in Berlin für eine Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten finden Sie auf der Website des Landesamts für Gesundheit und Soziales (LAGeSo).