Die praktische Tätigkeit dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in der Behandlung von Störungen mit Krankheitswert sowie von Kenntnissen anderer Störungen, bei denen Psychotherapie nicht indiziert ist. Die praktische Tätigkeit steht unter fachkundiger Anleitung und Aufsicht.
Die praktische Tätigkeit erstreckt sich über mindestens 1,5 Jahre und umfasst mindestens 1.800 Stunden. Sie ist in Abschnitten von jeweils mindestens drei Monaten abzuleisten. Dabei müssen folgende Abschnitte absolviert werden:
- Mindestens ein Jahr über mindestens 1.200 Stunden an einer kinder- und jugendpsychiatrisch klinischen Einrichtung, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ -psychotherapie zugelassen ist oder die von der zuständigen Landesbehörde als gleichwertige Einrichtung anerkannt wird.
- Während der praktischen Tätigkeit in der kinder- und jugendpsychiatrisch klinischen Einrichtung ist der Nachweis über die Beteiligung an der Diagnostik und Behandlung von mindestens 30 Patienten zu erbringen. Bei mindestens vier dieser Patienten müssen die Familien oder andere Sozialpartner des Patienten in das Behandlungskonzept einbezogen sein.
- Mindestens sechs Monate über mindestens 600 Stunden sind an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis eines Arztes mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie/ -psychotherapie oder eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu erbringen.
Jeder Ausbildungsteilnehmer erhält eine Übersicht mit Einrichtungen zur Absolvierung der praktischen Tätigkeit, mit denen das IPB Institut für Integrative Psychotherapieausbildung Berlin kooperiert und die bereits anerkannt sind. Ausbildungsteilnehmer sollen dabei Kenntnisse und Erfahrungen über die akute, abklingende und chronifizierte Symptomatik unterschiedlicher kinder- und jugendpsychiatrischer Erkrankungen erwerben sowie die Patientenbehandlungen fallbezogen und unter Angabe von Umfang und Dauer dokumentieren.