Den Erwerb der Fachkunde zum Kinder- und Jugendtherapeuten können Sie zeitgleich oder im Anschluss an Ihre Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten absolvieren. Mit dieser Zusatzausbildung dürfen Sie eigenverantwortlich Kinder und Jugendliche (0-21 Jahre) und deren Familien verhaltenstherapeutisch behandeln. Die Ergänzungsqualifikation entspricht den Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zur Erlangung der Abrechnungsgenehmigung für Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen. Eine staatliche Prüfung gibt es hierfür nicht. Die Ausbildung für die KJP-Fachkunde besteht aus einem theoretischen und aus einem praktischen Teil. Der theoretische Teil der Ausbildung umfasst 200 Stunden und verteilt sich auf ca. 18 Monate an Blockwochenenden (Samstag/Sonntag).
Fachkunde Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Inhalte
Seminarinhalte sind dabei unter anderem:
- Erstellung von Konzepten über die Entstehung, Aufrechterhaltung und den Verlauf psychischer und psychisch mitbedingter Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter
- Durchführung der Diagnostik und Differentialdiagnostik einschließlich der Testverfahren zur Abgrenzung verschiedener Störungen mit Krankheitswert
- Durchführung der Diagnostik und Differentialdiagnostik bei psychosozial- und entwicklungsbedingten Krisen sowie körperlich begründbarer Störungen bei Kindern und Jugendlichen
- Erlangen der Entwicklungs-, sozial-, persönlichkeits- und neuropsychologische Grundlagen in der Kinder- und Jugendpsychotherapie
- Gesprächsführung mit Bezugspersonen, Elternarbeit
- Erlernen von Methoden und Kenntnissen der Psychotherapieforschung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse in der Säuglings- und Kleinkindforschung
Start
Die Termine entsprechen dem Ausbildungsablaufplan der Ausbildung am IPB Institut für integrative Psychotherapieausbildung Berlin.
Kosten
Für die gesamte KJP-Fachkunde fallen Gesamtkosten in Höhe von 1.170,00 Euro an und werden monatlich in Höhe von 65,00 Euro erhoben.
Weitere Informationen
Der praktische Teil der Ausbildung umfasst 180 Stunden Verhaltenstherapie bei Kindern und Jugendlichen an mindestens 5 Patientenfällen (in 15 Einzel- und 30 Gruppensupervision à im Verhältnis von 1:4) und soll in den Räumlichkeiten unserer Ausbildungsambulanz geleistet werden. Die Selbsterfahrung (100 UE) wird aus der Erwachsenen – Verhaltenstherapie Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (VT) anerkannt.