Die Auswahl unter den Bewerbern um einen Ausbildungsplatz erfolgt ausschließlich nach dem Eingang der Bewerbung und eines Aufnahmegesprächs, in dem wir uns einen Eindruck von der Motivation und Eignung des Bewerbers verschaffen möchten. Bevor Sie sich bewerben, empfehlen wir Ihnen, unser Team und die Psychotherapieausbildung an unserem Institut bei einem unserer virtuellen Infoabende kennenzulernen. Wir stellen Ihnen unsere Ausbildungsgänge vor, gehen auf Inhalte und Aufbau ein und nehmen uns viel Zeit für Ihre Fragen. Sie können sich hier anmelden: https://www.institut-integrative-psychotherapieausbildung.berlin/ueber-uns/sie-sind-interessiert/
Um sich einen Platz am Ausbildungsinstitut zu sichern, müssen weiterhin folgende Zugangsvoraussetzungen nach dem Psychotherapeutengesetz erfüllt werden:
Psychologischer Psychotherapeut
gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1a PsychThG (inländische Abschlüsse)
Studienabschlüsse, die die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1a PsychThG erfüllen sind:
- Diplomabschluss in Psychologie
- Masterabschluss in Psychologie
Die genannten Studienabschlüsse müssen ferner:
- an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule erworben sein
- die »Klinische Psychologie« einschließen
Wichtiger Hinweis:
Reform der Psychotherapeutenausbildung
Das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung ist zum 01.09.2020 in Kraft getreten. Nur Studierende, die bis zu diesem Zeitpunkt mindestens ihr Bachelorstudium begonnen haben und konsekutiv den Masterstudiengang anschließen, können nach ihrem Masterabschluss die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in der vereinbarten Übergangsfrist von 12 Jahren absolvieren (vergleiche hierzu auch § 27 Psychotherapeutengesetz vom 15.11.2019).